Unverhältnismäßige Kosten als Begründung von Ausnahmetatbeständen bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

  • Bis zum Ende des dritten Bewirtschaftungszyklusses von 2021 bis 2027 müssen alle Oberflächengewässer den guten Zustand erreichen, den die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) definiert. Nach 20-jährigem Bestehen der WRRL ist eine Zielerreichung für Deutschland in weiter Ferne, wobei die Gründe neben der Flächenverfügbarkeit zumeist in den finanziellen und personellen Ressourcen liegen. Während Bewertungsmethoden vorliegen, die den volkswirtschaftlichen Nutzen zu erfassen im Stande sind, verbleibt die Entscheidung, ab welchen Grenzen und welchen Vergleichsmaßstäben unverhältnismäßige Kosten vorliegen, letztendlich eine politische. Die Dissertation zeigt aus einer umweltökonomischen Perspektive auf, in welchen Fällen auf aufwändige (kleinräumige) Nutzenbewertungen verzichtet werden kann. Zudem wird ein Top-Down-Ansatz empfohlen, um die Verhältnismäßigkeit der Umsetzung der WRRL selbst pragmatisch und transaktionskostenarm zu überprüfen.

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Metadaten
Author:Thomas EbbenGND
URN:urn:nbn:de:hbz:294-97836
DOI:https://doi.org/10.13154/294-9783
Subtitle (German):eine umweltökonomische Analyse
Referee:Helmut KarlGND, Johann-Christian PielowGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2023/04/19
Date of first Publication:2023/04/19
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Date of final exam:2022/10/24
Creating Corporation:Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
GND-Keyword:Kosten; Volkswirtschaftslehre; Umweltökonomie; Oberflächengewässer; Bewertung
Dewey Decimal Classification:Sozialwissenschaften / Wirtschaft
faculties:Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht