Evaluation von Zwangsmedikationen im Bereich der Gesundheitsfürsorge gemäß §17a Abs. 2 MRVG NRW in vier Maßregelvollzugskliniken in Westfalen-Lippe im Jahr 2019

  • Die vorliegende Studie diente der Evaluation von Zwangsmedikationen bei 19 Patienten mit einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis, die in 4 Maßregelvollzugskliniken des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gemäß §63 StGB untergebracht waren und im Jahr 2019 gemäß §17a Abs. 2 MRVG NRW zwangsmediziert wurden. Die Stärke der psychotischen Symptomatik (PANSS-Score) verringerte sich während des Beobachtungszeitraums, während sich das allgemeine Funktionsniveau (GAF) verbesserte. Ein Jahr nach Erstapplikation gaben sowohl Patienten als auch Behandler deutliche Verbesserungen in den Bereichen Sozialbeziehungen und Therapieteilnahme an. Insgesamt waren die Behandler in allen Fällen vom Nutzen der neuroleptischen Medikation überzeugt. Auf der Seite der Patienten wurden sowohl Wirkungen als auch Nebenwirkungen festgestellt. Ein Jahr nach Erstapplikation schätzten die Patienten ihrem Gesundheitszustand unterschiedlich ein, 70% waren davon überzeigt, nicht psychisch krank zu sein.

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Metadaten
Author:Marius FeldmannGND
URN:urn:nbn:de:hbz:294-105238
DOI:https://doi.org/10.13154/294-10523
Referee:Boris SchifferGND, Michael LasarGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2023/12/07
Date of first Publication:2023/12/07
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät
Date of final exam:2023/10/17
Creating Corporation:Medizinische Fakultät
GND-Keyword:Gerichtliche Psychiatrie; Psychose; Arzneimittel; Arzneimittelnebenwirkung; Maßregelvollzug
Institutes/Facilities:LWL-Universitätsklinikum Bochum, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Präventivmedizin
Dewey Decimal Classification:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit
faculties:Medizinische Fakultät
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht