Evaluierung apparativer Verfahren zur Quantifizierung der motorischen Leistungseinschränkungen bei unbehandelten Parkinson-Patienten im Vergleich zu gesunden Kontrollen
- Ziel der Arbeit war die Evaluierung apparativer Verfahren zur Quantifizierung der motorischen Einschränkungen bei unbehandelten Parkinson-Patienten und gesunden Kontrollen. Dazu verwendeten wir als Verfahren: Umstecken, Tapping und Diadochometrie. Das Untersuchungskollektiv bestand aus 157 unbehandelten Patienten mit idiopathischem Parkinson-Syndrom und 46 gesunden Kontrollen. Wir kamen zu folgenden Ergebnissen: Im interkollektiven Vergleich zeigten sich in den Bereichen 'Tapping' und Umstecken signifikante Unterschiede. Desweiteren ergaben sich stadienabhängige Veränderungen in der Leistungsfähigkeit der Patienten, wobei die Umstecken-Methode ein höheres Signifikanzniveau erbrachte. Beide Tests korrelierten miteinander. Die Analyse der Diadochometrie-Werte ergab keine signifikanten Ergebnisse. Somit sind sowohl Tapping als auch das Umstecken in der Lage, eine Parkinsonerkrankung aufzuzeigen und eine mögliche Progredienz erkennen zu lassen.
Author: | Sandra SchäferGND |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:294-4482 |
Referee: | Thomas MüllerORCiDGND, Pedro FaustmannORCiDGND |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2003/03/18 |
Date of first Publication: | 2003/03/18 |
Publishing Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek |
Granting Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät |
Date of final exam: | 2002/02/05 |
Creating Corporation: | Medizinische Fakultät |
GND-Keyword: | Parkinson-Krankheit; Schoppe, Karl-Josef / Feinmotorik; Parkinson-Krankheit / Schweregrad / Schätzskala; Bewegungsstörung |
Institutes/Facilities: | St. Josef-Hospital Bochum, Neurologische Klinik |
Dewey Decimal Classification: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit |
faculties: | Medizinische Fakultät |
Licence (German): | Keine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht |