Motorunterstützte Myointegration, Myotonointegration und Myotonographie

  • Um den Rigor quantitativ vom normalen Muskeltonus abzugrenzen wurde die Myointegration mit einem horizontalen Myotonographen durch Variation der Geschwindigkeit einer Flexions- und Extensionsbewegung des Ellenbogengelenks und Hinzunahme der kontralateralen Innervation untersucht. Signifikante Unterschiede zwischen Parkinson-Patienten und Probanden wurden für die Geschwindigkeiten 40 Grad/s und 120 Grad/s für den M. biceps brachii nachgewiesen ohne Zuordnung zum klinischen Rigorgrad. Zusätzlich wurde mit der Myotonointegration das gegen die passive Bewegung gerichtete Drehmoment integriert ohne Signifikanz im Gruppenvergleich. Das Drehmoment über einen Bewegungszyklus wurde durch einen Oszillographen aufgezeichnet mit bereits deutlichem Unterschied zwischen Probanden und Patienten ohne klinischem Rigor. Im Gruppenvergleich waren die Unterschiede hochsignifikant. Damit könnte diese Myogrammauswertung für die Frühdiagnose und Quantifizierung von Bedeutung sein.

Download full text files

Export metadata

Additional Services

Share in Twitter Search Google Scholar
Metadaten
Author:Katja Zeppenfeld
URN:urn:nbn:de:hbz:294-4901
Subtitle (German):Methoden zur Quantifizierung des Rigors und seiner Abgrenzung vom normalen Muskeltonus
Referee:Gert MuhrGND, Walter GehlenGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2003/03/18
Date of first Publication:2003/03/18
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät
Date of final exam:2002/04/18
Creating Corporation:Medizinische Fakultät
GND-Keyword:Parkinson-Krankheit; Muskeltonus; Elektromyographie; Extrapyramidales System
Institutes/Facilities:Knappschaftskrankenhaus Bochum, Klinik für Neurologie
Dewey Decimal Classification:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht